Bedeutende Aktionäre

Offenlegung von Beteiligungen

Wer direkt, indirekt oder in gemeinsamer Absprache mit Dritten Namenaktien für eigene Rechnung erwirbt oder veräussert und dadurch den Grenzwert von 3, 5, 10, 15, 20, 33⅓, 50 oder 66⅔ Prozent der Stimmrechte, ob ausübbar oder nicht, erreicht, unter- oder überschreitet, muss dies gemäss Art. 20 des Bundesgesetztes über die Börsen und den Effektenhandel vom 24. März 1995 der SENIORESIDENZ AG und der BX Swiss AG melden.

Die Meldung hat innert 4 Börsentagen nach Entstehen der Meldepflicht bei der SENIORESIDENZ AG und der BX Swiss AG schriftlich einzugehen. Die Gesellschaft veröffentlicht ihrerseits die Meldung innert zweier Börsentage nach Eintreffen der Meldung. Bedeutende Aktionäre der SENIORESIDENZ AG werden jeweils auf der Website der BX Swiss AG publiziert: BX Swiss AG – Wesentliche Aktionäre

Meldungen von Investoren betreffend dem Erreichen, der Über- oder Unterschreitung der genannten Schwellenwerte bitten wir an folgenden Kontakt zu richten:

SENIORESIDENZ AG
Feldeggstrasse 26
CH-8008 Zürich

Tel +41 44 905 20 90

Die entsprechenden Formulare finden Sie untenstehend